Fehlen entscheidende Angaben, wurden unvollständig eingesetzt oder fehlerhaft in Umlauf gebracht, wurden Sie als Verbraucher nicht rechtmäßig über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Dadurch setzte die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht ein und Sie können noch heute Ihren Autokredit widerrufen. Durch den sog. Widerrufsjoker können
Verträge ab 11.06.2010 für Sie rentabel werden:
Formfehler ermöglichen hier den ewigen Widerruf.
Mit Rückgabe Ihres PKW können Sie bereits gezahlte Raten zurückfordern. Ihnen entstehen lediglich Kosten einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.
Ebenso können Autokredite mit Vertragsabschluss ab 13.06.2014 widerrufen werden. Durch eine grundlegende Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht. Nach EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU) wurden hier Geschäftsregeln zwischen Unternehmen und Verbrauchern europaweit vereinheitlicht. Diese sog. Vollharmonisierung führte erneut zu Fehlern bei der Neu-Einführung von Widerrufstexten.
Ihr Vorteil: Sie können nicht nur gezahlte Raten zurückfordern, auch die Nutzungsentschädigung oder etwaiger Wertersatz entstehen Ihnen bei diesen Verträgen nicht!